Psychotherapie beim Heilpraktiker


Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine Zulassung für psychotherapeutische Arbeit. Sie werden von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie bei den prüfenden Gesundheitsämtern überprüft und nur zugelassen, wenn sie umfangreiche diagnostische und therapeutische Kenntnisse und die Fähigkeit nachweisen können.


Man darf als Heilpraktiker für Psychotherapie Diagnosen stellen die sonst nur Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten sind. Auf dem Gebiet der Psychotherapie wenden viele Heilpraktiker für Psychotherapie wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren an.

Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen in bestimmten Bereichen alleine behandeln und in vielen anderen begleitend oder unterstützend mitwirken.
Deshalb ist es wichtig bei den Erstgesprächen zu erfahren, um welche psychische Erkrankung es sich handelt. Dann schaut man, mit welcher Therapieart eine Behandlung Sinn macht und welche erfolgsversprechend ist.


Heilpraktikerkosten (im Allgemeinen) müssen in der Regel privat gezahlt werden, auch wenn es immer mal wieder Ausnahmen gibt.

Warum sollten Betroffene die Psychotherapie selbst bezahlen?


Es hat auch einige Vorteile für die Betroffenen, wenn sie die Kosten für eine Psychotherapie und von HeilpraktikerInnen erbrachte psychotherapeutische selbst bezahlen.:


-In aller Regel erhalten Hilfesuchende als Selbstzahler sofort einen Therapieplatz, da sie bspw. nicht auf ein Gutachten für die Bewilligung der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse warten müssen.

-Freie Methodenwahl: Den Hilfesuchenden stehen hierbei deutlich mehr Methoden für eine psychotherapeutische Behandlung zur Verfügung als die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Verfahren. Hier empfehlen wir, schon vor Therapiebeginn auf die Wirksamkeit einer Methode hinsichtlich der zu behandelnden Störung zu achten.

-Freie Wahl der Dauer der einzelnen Therapiesitzungen, die nicht auf 50 Minuten beschränkt sein muss, sondern auch 75 oder 90 Minuten dauern kann, sowie der Anzahl und Häufigkeit der Therapiesitzungen. Der Klient alleine bestimmt also wie lange die Therapie dauert und wie intensiv diese sein soll.

-Der Start in eine Therapie wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erschwert.

-Wenn die Therapie selbst bezahlt wird, erfährt die Krankenkasse nichts davon. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Kasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben.

-Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegt man dem Heilpraktikergesetz (§ 1Abs.1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung RGBI. I, S, 251, BGBI. III S. 2122-2) mit allen dazugehörigen Verpflichtungen, unter anderem der Schweigepflicht.

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 Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapien die u.a. auch von Heilpraktikern für Psychotherapie angewendet werden sind die:

- Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse)


Diese Therapiearten werden bei approbierten Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen